Allgemeine Geschäftsbedingungen

der SEALNET GmbH für Lieferungen und Leistungen

Stand 03/2005

1. Geltung

Unsere Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verkäufe erfolgen ausschließlich aufgrund der folgenden Bedingungen. Diese sind Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals  aus-drücklich vereinbart werden. Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens jedoch mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung, werden diese AGBs durch den Kunden anerkannt. 
Dazu widersprechende Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen  werden nur anerkannt, wenn die SEALNET GMBH diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.

2. Angebote

Unsere schriftlichen und mündlichen Angebote sind freibleibend und unverbindlich, selbst  wenn sie nicht so gekennzeichnet sind. Unsere Angestellten sind nicht befugt, verbindliche Angebote zu machen.

3. Preise

Sämtliche mündliche oder schriftliche veröffentliche Preise sind unverbindlich. Irrtümer und kurzfristige Preisänderungen sind vorbehalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden mit mehr als einer Einzelforderung sind sämtliche offenen Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.

4. Gefahrenübergang

Versand/Abholung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware unser Lager verlassen hat, geht die Gefahr auf den Kunden über. Die SEALNET GMBH versichert die Ware beim Versand entsprechend dem Warenwert, falls der Kunde diesem nicht ausdrücklich widerspricht.

5. Lieferungen und Dienstleistungen

Jegliche Lieferfristen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Streiks, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlichen Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Die Annahme der bestellten Ware ist eine Hauptpflicht des Käufers. Lehnt der Käufer die Annahme ab, oder unterlässt er die Annahme, so befindet sich der Käufer im Verzug. Nach versuchtem und ebenfalls fehlgeschlagenem Lieferversuch, behält sich die SEALNET GMBH vor, bis zu 25 % des Auftragswertes als Schadensersatz zu verlangen. Dies geschieht unbeschadet der Möglichkeit einen höheren Schaden nachzuweisen. 
Die SEALNET GmbH erbringt ihre Dienstleistungen gemäß der schriftlichen Aufgabendefinition durch den Auftraggeber. Die tatsächlichen Arbeitszeiten werden unter Angabe der bearbeitenden Positionen und der Art der Tätigkeit auf einem Tätigkeitsbericht (HelpDesk-Ticket) festgehalten und dem Auftraggeber auf Wunsch als Kopie vorgelegt. Bei kurzfristigen Beauftragungen kann auf einen Tätigkeitsbericht verzichtet werden, die jeweiligen Tätigkeitsbeschreibungen werden jedoch auf der Rechnung an den Auftraggeber aufgeführt.
Soweit Leistungen nach Aufwand abgerechnet werden, gilt die jeweils aktuelle Preisliste für Dienstleistungen. Alle genannten Preise sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer wird nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen berechnet. Maßgebend für die Berechnung ist der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung zugrunde liegende Vertragsstatus. Bei der Auftragserteilung wird danach unterschieden, ob ein mit dem Auftraggeber geschlossener Support Vertrag vorliegt oder keine vertraglichen Bindungen bestehen. Hiernach werden die daraus resultierenden differenzierten Verrechnungssätze der aktuellen Preisliste für Dienstleistungen zugrunde gelegt. Die kleinste Verrechnungseinheit ist eine AE (Arbeitseinheit) und entspricht 15 Minuten.

6. Zahlungsbedingungen

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die SEALNET GMBH berechtigt, Zinsen in Höhe von bis zu 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.
Weitergehende Verzugsschäden können durch die SEALNET GMBH geltend gemacht werden. Bei Zahlungsverzug ist die SEALNET GMBH berechtigt, Mahngebühren in Höhe von bis zu 5,00 EUR zu verlangen, sowie die Forderung zur Beitreibung an ein Inkassobüro zu übergeben. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Inanspruchnahme des Inkassobüros anfallenden Kosten zu tragen. Der Kunde ist zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung von Teilbeträgen nur berechtigt, falls die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch die SEALNET GMBH anerkannt wurden. Tritt nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen ein, oder erfährt die SEALNET GMBH von unzureichender Liquidität des Kunden, so behält sich die SEALNET GMBH vor, eine entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen. Falls dieser nicht nachgekommen wird, behält sich die SEALNET GMBH den Rücktritt vom Vertrag vor. Eine bevorstehende Lieferung kann bis zum Erbringen der Sicherheitsleistung verzögert werden.

7. Eigentumsvorbehalt

Die SEALNET GMBH behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen der SEALNET GMBH gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. 
Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßem Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er SEALNET GMBH hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder Dritte erwachsen. 
Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Kunden stehen, veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an SEALNET GMBH ab. 
Wird Vorbehaltsware vom Kunden - nach Verarbeitung/Verbindung- zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe der Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. SEALNET GMBH übernimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. 
Die Befugnis der SEALNET GMBH, die Forderungen selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich die SEALNET GMBH, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. 
Die SEALNET GMBH kann verlangen, dass der Kunde ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. 
Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für die SEALNET GMBH vor, ohne dass die SEALNET GMBH daraus Verpflichtungen entstehen. 
Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht der SEALNET GMBH gehörenden Waren, steht der SEALNET GMBH der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung/Verbindung/Vermischung zu. 
Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Kunde der SEALNET GMBH im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten/verbunden/vermischten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für die SEALNET GMBH aufbewahrt. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung der SEALNET GMBH begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde liegende Forderung aus Warenlieferungen, nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Kunden als Bezogener. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % überschreitet, ist die SEALNET GMBH auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe verpflichtet.

8. Mängelrügen/Gewährleistung

Auf alle durch die SEALNET GMBH gelieferten Waren gewährleistet die SEALNET GMBH im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, dass bei Gefahrenübergang die gelieferten Waren frei von Material- und Herstellungsfehlern sind. Alle Lieferungen der SEALNET GMBH sind bei Empfang auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu prüfen. Minder- und Falschlieferungen sowie offensichtliche Fehler sind binnen 7 Tagen nach Empfang der Lieferung vom Empfänger schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind binnen 7 Tagen nach ihrer Entdeckung, längstens 1/2 Jahr nach Kaufdatum zu rügen. Transportschäden sind unverzüglich dem Transportführer anzuzeigen. Die SEALNET GMBH behält sich vor, Nachbesserungen, sofern erforderlich, auch zum dritten Male vorzunehmen. Wirkt der Käufer hierbei nicht in erforderlicher Weise mit, sind Gewährleistungsansprüche jeglicher Art ausgeschlossen. 
Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung und Eingriffe durch den Verkäufer oder sonstige Dritte verursacht wurden. Falls Nachbesserungsversuche erfolglos bleiben, ist die SEALNET GMBH berechtigt, Austauschware oder Gutschriften zu erteilen. 
Zur ordnungsgemäßen Bearbeitung von Reklamationen benötigen wir eine exakte Fehlerbeschreibung. Das Entfernen von Markierungen, Aufklebern und anderen zur Identifizierung benötigten Kennzeichnungen auf den Produkten führt zum Verlust der Gewährleistungsansprüche. Umtausch und Rückgabe jeglicher Artikel bzw. Leistungen sind ausgeschlossen.

9. Widerrufsrecht 

Verbrauchern steht bei einem Fernabsatzvertrag das Recht zu, diesen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zu widerrufen. Ein darüber hinausgehendes Rückgaberecht räumen wir nicht ein. Der Widerruf erfordert keine Begründung und kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Bitte versehen Sie das Paket mit dem Vermerk "Widerruf" und achten Sie auf eine ausreichende Transportversicherung! Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung an: 

SEALNET GMBH 
Weidenweg 27
47059 Duisburg

Telefon +49 (0)203 - 3178970
Fax +49 (0)203 - 3178979 
info@sealnet.de

Wir weisen explizit darauf hin, dass der Verbraucher Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten hat. Zur Vermeidung dieser Wertminderung ist die Unversehrtheit von Ware und Verpackung Voraussetzung. 
Daher empfehlen wir Ihnen, die Produktverpackungen erst dann anzubrechen bzw. Hardware erst dann einzubauen, wenn Sie in Ihrem Kaufentschluss sicher sind. Dies gilt insbesondere für mitgeliefertes Zubehör sowie Installations- und Bonussoftware. Bei Lieferungen von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen, sofern der Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden ist. Das Widerrufsrecht besteht auch nicht bei Lieferungen von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden.
Sollten Sie bezüglich Ihres Widerrufsrechts Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per Email zur Verfügung (s. o.).

10. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Unsere gesamten Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Verweist dieses Recht auf ausländische Rechtsordnungen, sind solche Verweisungen unwirksam. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (UNCITRAL) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist diejenige Stelle, die vertraglich als Erfüllungsadresse vereinbart ist, im Zweifel Duisburg. Erfüllungsort für Zahlungen ist der Ort, der in der Rechnung angegebenen Zahlstelle.
Gerichtsstand für beide Teile ist Duisburg, die SEALNET GmbH ist jedoch berechtigt, nach ihrer Wahl eigene Ansprüche an den Gerichtsstand unseres Partners geltend zu machen.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Klauseln dieser Vertragsbedingungen oder daneben etwa abgeschlossener individueller Vereinbarungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Die unwirksame Klausel wird durch eine andere ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist.

 

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